Windenergieprojekt – Schönberg, 2019-2022
Östlich der Stadt Schönberg im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde am 01. April 2022 eine Windenergieanlage (WEA) der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG innerhalb des potenziellen Windeignungsgebietes 03/21 „Schönberg“ genehmigt.
BHF Landschaftsarchitekten haben für das Genehmigungsverfahren den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, eine Natura 2000-Vorprüfung für ein EU-Vogelschutzgebiet, den Antrag auf Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz sowie einen Fachbeitrag Denkmalschutz erarbeitet.
Bei der Bearbeitung waren insbesondere Belange des Arten- und Biotopschutzes zu beachten. Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurden im Rahmen einer Sichtbarkeitsanalyse ermittelt. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Biotopen sowie zur Aufwertung des Landschaftsbildes ist eine Heckenpflanzung vorgesehen. Weiterhin werden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft über anerkannte Ökokonten sowie durch die Flächenagentur M-V (Übernahme der Kompensationsverpflichtung) kompensiert.
Schönberg Nordwestmecklenburg
UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG
2019-2022