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Schönkirchen, Umweltbericht zum B-Plan Nr. 36, 2004-2006

Umweltprüfung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 36 “Rinkenberg-Ost” der Gemeinde Schönkirchen, Kreis Plön.

Zur Deckung des Wohnraumbedarfs – vor allem für junge Familien – hat die Gemeindevertretung von Schönkirchen im Juni 2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich von landwirt­schaftlichen Nutzflächen am östlichen Ortsrand beschlossen.

Neben der Erarbeitung des Grünordnungsplanes zum B-Plan ist es nach dem aktuell geltenden Baugesetzbuch vom Juni 2004 erforderlich, bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltbelange werden auf diesem Wege in den Planungsprozess eingebracht und die Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert.

Bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 36 wurden die Ziele des Umweltschutzes insofern berück­sichtigt, als das Vorhaben im Wesentlichen auf eine weniger wertvolle, strukturarme Ackerfläche begrenzt wurde. Durch herausgearbeitete Minimierungsmaßnahmen wurde daraufhin gewirkt, dass bestehende Biotopstrukturen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die darüber hinaus nicht weiter vermeidbaren vorhabenbedingten Beeinträchtigungen wurden über die im Bundesnaturschutz­gesetz geforderte Eingriffsregelung abgearbeitet. Neben Ausgleichsmaßnahmen im Plangeltungsbereich wurden verbliebene Defizite auf einer Ersatzfläche im Gemeindegebiet kompensiert.

Ort

Schönkirchen

Kunde

Gemeinde Schönkirchen

Jahr

2004-2006

Größe

16 ha

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