Neumünster, LaZuF Haus 5, 2020
Der Neubau vom Haus 5 des Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) in Neumünster ist Teil der Gesamtliegenschaft am Haart 148, ist jedoch aufgrund seiner Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung mit ärztlichen Dienst und Quarantänebereich als separierter Teil mit Einfriedung zu sehen, um ein temporären Aufenthalt der Bewohner innerhalb diesen Bereichs zu gewähren. Die Intention der Planung ist, Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bewohner zu schaffen und den Neubau funktional zu erschließen. Dabei sind wichtige Gestaltungkriterien die Offenheit und Transparenz, die ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sowie ein vielfältiges ansprechendes Angebot an Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten, die den Bewohnern das Ankommen in der Erstaufnahmeeinrichtung erleichtern.
Neumünster
GM.SH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
2020-2022
€ 730.000,-
5.000 m2
BPVArchitekten Hamburg