Eingriffsregelung und Netzausbau
“Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veranstaltet zusammen mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla Berlin eine Tagung zur Zukunft der Eingriffsregelung unter dem Motto “Quo Vadis Kompensation?”
Kontroverse Debatten – wissenschaftlicher, fachlicher und politischer Natur – begleiten die Eingriffsregelung seit Langem. Der Dialog soll mit dieser Fachveranstaltung fortgesetzt werden. Zur Entwicklung einer einheitlichen Verwaltungspraxis hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Bemessung des Ersatzgelds in einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV) zu regeln. Eine rechtsverbindliche Verabschiedung der BKompV ist nicht möglich, da die für eine Verabschiedung im Bundesrat notwendige Mehrheit der Länder trotz intensiver Zusammenarbeit mit den Ländern u. a. bei einem gemeinsamen Planspiel im Herbst 2014 nicht zu gewinnen war.
Die Ergebnisse eines F+E-Vorhabens, das das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur „Methodik der Eingriffsregelung im bundesweiten Vergleich“ in Auftrag gegeben hatte, werden nunmehr der interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Dabei werden Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung als ein zentrales Steuerungsinstrument des Naturschutzes sowie zur Ableitung sachgerechter Kompensationsmaßnahmen präsentiert.” (Flyer © bdla)
Landschaftsarchitekt Uwe Herrmann (BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH) berichtet auf dieser Konferenz aus seiner langjährigen Erfahrung bei der Anwendung der Eingriffsregelung beim Netzausbau in Norddeutschland.
Berlin
2016