Bad Bramstedt, B-Plan 57, 2016
Die Stadt Bad Bramstedt setzt aufgrund bestehender Nachfrage nach Wohnungen und Einzelhausgrundstücken im nördlichen Teil der Stadt in den letzten Jahren konsequent den Strukturplan “Wohnbauentwicklung Ost” aus dem Jahr 2002 um. Sie plant daher die Umsetzung weiterer Wohnbebauung östlich angrenzend an den B-Plan Nr. 55 (2014) im Plangebiet des B-Planes Nr. 57 südlich der Bimöhler Straße. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst überwiegend Grünlandflächen auf einem Gebiet von knapp 12 ha.
BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten erarbeiteten für das Bauvorhaben einen Landschaftsplanerischen Fachbeitrag (LPF), mit dem ein grünplanerisches Konzept, die Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 bis16 BNatSchG, eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie Belange weiterer rechtlicher Vorgaben hinsichtlich Natur und Landschaft in den Planungsprozess eingestellt wurden. Aufgrund der Lage des B-Planes im Nahbereich des FFH-Gebiets DE-2026-303 “Osterautal” wurde für das Vorhaben zudem eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt.
Bad Bramstedt
Stadt Bad Bramstedt
2016
12 ha
AS Architektur + Stadtplanung