BHF Bendfeldt Herrmann Franke
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380-kV-Höchstspannungsleitung Dollern – Elsfleth/West (BBPlG Nr. 38): Die Elbe-Weser-Leitung

Die TenneT TSO GmbH plant den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West im nördlichen Niedersachsen.   Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung auf ca. 100 km Länge erfolgen und beinhaltet eine Erhöhung der Stromtragfähigkeit zweier Stromkreise von je 2.200 auf 4.000 Ampere. Die bestehende Leitung wird nach Inbetriebnahme in weiten Teilen zurückgebaut. Teil des Gesamtprojekts ist zudem die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks. Gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), in dem die Elbe-Weser-Leitung als Vorhaben Nr. 38 geführt wird.

Hinsichtlich der Umweltplanung haben die BHF Landschaftsarchitekten (BHF) im Auftrag der TenneT TSO GmbH die Gesamtprojektleitung inne.

Zunächst wurde im Zuge eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 5 ROG/§§ 9ff. NROG eine potenzielle Trassenachse ermittelt, welche – unter Berücksichtigung von Planungsleit- und Grundsätzen – die Realisierung einer 380-kV-Freileitung mit vergleichsweise geringen Auswirkungen auf die Umwelt und auf raumordnerische Belange ermöglicht. Die zuständige Raumordnungsbehörde ist hierbei das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg. Das ROV steht mittlerweile nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kurz vor dem Abschluss.

Im nun folgenden Planfeststellungsverfahren werden für die drei Abschnitte des Vorhabens weitere raumordnerische und umweltfachliche Unterlagen erstellt. Die Zuständigkeit für die Abschnitte 1 und 3 liegt bei den Kolleg:innen der Planungsgruppe Grün GmbH, die für den Abschnitt 2 bei BHF. Eine besondere Herausforderung ergibt sich durch eine geänderte Gesetzeslage (, die das Bemühen widerspiegelt, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. So entfällt etwa unter ganz bestimmten Voraussetzungen (u.a. SUP auf vorgelagerter Ebene) im Genehmigungsverfahren die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Diese sind vorliegend gegeben, allerdings erfordert die genaue Ausgestaltung der einzureichenden Unterlagen eine intensive Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde,in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Hannover) sowie grundlegende methodische Überlegungen auf Seiten der Umweltplaner.

Für den ersten Planfeststellungsabschnitt ist im Dezember 2023 der Antrag auf Planfeststellung beim NLStbV eingereicht worden. Aktuell arbeitet das Team von BHF mit Hochdruck an der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans und des Fachbeitrags Umwelt für den zweiten Planfeststellungsabschnitt. Unterstützt werden wir dabei von den Biologen im Arbeitsverbund, die für die Belange der Fauna und der Natura 2000 Gebiete zuständig sind.

https://www.tennet.eu/de/projekte/elbe-weser-leitung

Ort

Dollern – Elsfleth/West

Kunde

TenneT TSO GmbH

Jahr

2021-heute

Größe

100 km

Mit

Biologen im Arbeitsverbund

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